Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung

für 2-Parteien-Hausgemeinschaft in großzügiger Villa
   
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Westseite
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Südwestseite
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Südseite
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Ostseite
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Perspektive Südost
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Perspektive Nordwest
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Grundriss Untergeschoss
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Grundriss Erdgeschoss
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Grundriss Obergeschoss
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Grundriss Dachgeschoss
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Aufmaß Dachgeschoss
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Grundriss Dachboden
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Schnitt
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Ansicht Nord
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Ansicht West
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Ansicht Süd
Bestandsaufnahme und Abgeschossenheitsbescheinigung für eine Villa - Ansicht Ost
   

Projektinformationen

Vorsorglich für einen separaten Verkauf oder die Vererbung ist eine Bestandsaufnahme und Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine Villa erforderlich. Das großzügige Gebäude mit einem zentralen Treppenhaus auf der Nordseite bietet mit dem späteren Anbau auf der Ostseite sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss genügend Wohnfläche für zwei Wohneinheiten. Mit einer Abgeschossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen die beiden Geschosse als separate Wohnheiten unterschiedlichen Eigentümern zugeordnet werden. Alle übrigen Flächen einschließlich der Außenbereiche bleiben ohne Zuordnung und damit im Gemeinschaftseigentum.

Für die Definition der Eigentumszuodrnung mittels Plänen sind bei älterem Gebäudebestand anhand von alten Planwerken und teilweise nach Aufmaß zunächst aktuelle Pläne zu erstellen. Eine solche Bestandsaufnahme und Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine Villa ist je nach Umfang und Qualität der vorhandenen Bauunterlagen und je nach Komplexität des Baukörpers natürlich mehr oder weniger aufwändig. Es kann sich jedoch lohnen, hier etwas genauer und dafür länger zu arbeiten, da eine gute Bestandsaufnahme auch für weitere Projekte wie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll ist.

   
Projektstand
19. Februar 2019