Alles unter einem Hut

Sie haben ein denkmalgeschütztes Gebäude, das einen neuen Anstrich oder mehr vertragen könnte, aber Sie wissen nicht genau, was „Denkmal“ eigentlich bedetuet und inwiefern es geschützt ist? Weitere Informationen dazu finden Sie in meinem Lexikon unter Denkmal.

Als Architekt in der Denkmalpflege berate ich Sie gerne, denn insbesondere bei Baudenkmälern kommt es drauf an, vieles unter einen Hut zu bringen. Im Vordergrund steht natürlich, wie das Gebäude genutzt wird oder genutzt werden soll. Dafür sind manchmal Um- oder Anbauten erforderlich. Ein altes Gebäude hat aber auch des Öfteren über viele Jahre materiell gelitten und muss instand gesetzt werden. Wasser von unten oder von oben ist meist die Ursache für Bauschäden und muss gestoppt werden. Dazu soll es ggf. technisch und energetisch modernisiert werden. Der Abbruch von denkmalgeschützter Bausubstanz ist nur in absolut unwirtschaftlichen Fällen erlaubt und oft mit einem adäquaten Ersatz verbunden. Es sind meistens jedenfalls viele Firmen unterschiedlicher Gewerke mit einzubeziehen, die nicht nur ihr Handwerk gut beherrschen sondern auch ein gewisses Verständnis für alte Bausubstanz und Konstruktionen haben. Es ist bei Baudenkmälern nicht ratsam, einfach drauf los zu arbeiten, denn dabei geht oft wertvolle Substanz verloren. Man sollte zunächst wissen, was das Denkmal ausmacht, und das Gebäude konstruktiv und baugeschichtlich verstanden haben, bevor man Veränderungen durchführt. Dies gilt eigentlich für jedes ältere Objekt, auch wenn es nicht unter Denkmalschutz steht.

Als Eigentümer eines Baudenkmals können Sie stolz darauf sein, ein Stück Baugeschichte zu besitzen. Sie sollten Ihr Denkmal zu schätzen wissen und es in der Form schön finden, in der es seinem Status als Denkmal gerecht wird. Dabei heißt denkmalgerecht nicht immer automatisch schön im Auge des Betrachters. Ein Dachraum z.B. könnte durch eine neue großzügige Schleppgaube vielleicht größer und schöner werden, aber deswegen ist eine solche Gaube für das Gebäude nicht undingt denkmalgerecht. An einer solchen Stelle müssen Sie sich als Besitzer eines Denkmals leider einschränken. Grundlage ist übrigens das jeweilige Landesgesetz zum Denkmalschutz. Bei Verstößen gegen das Gesetz, z.B. Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild ohne Genehmigung, können mehrere Tausend Euro, in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro Strafe verhängt werden.

 

Besondere Leistungen als Architekt in der Denkmalpflege

 

Beispiele für den denkmalpflegerischen Erhalt alter Bausubstanz

Fachwerk-Instandsetzung mit partiellem Austausch von EichebalkenFachwerk-Instandsetzung

Partieller Austausch maroder Eichebalken mit traditioneller Konstruktionstechnik

 

Klassizistisches Gaubenziergesims um 1800 - Bestand vor SanierungKlassizistisches Gaubenziergesims um 1800 - SanierungsergebnisGauben-Ziergesims

Einzelteile ausgetauscht und mit handwerklichem Witterungsschutz versehen

 

Beispiel für eine denkmalgerechte Rekonstruktion

Hoftor Innenseite - Bestand vor SanierungHoftor Innenseite - RekonstruktionHoftor Außenseite - RekonstruktionHoftor-Rekonstrutkion

Wegen unzureichendener Statik ist ein stark marodes Hoftor nicht instandzusetzen und muss rekonstruiert werden

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