Denkmal

Denkmalplakette DeutschlandMartin Luther verwendete das Wort „Denkmal“ zuerst im Sinne einer „Gedächtnisstütze“. Neben so manchem Naturdenkmal, einem natürlichen Zeitzeugnis, gibt es vor allem sogenannte Kulturdenkmale, künstliches, von Menschen geschaffenes Kulturgut. Dazu gehören bewegliche Denkmäler wie Kunstdenkmäler (z.B. Gemälde) aber vor allem auch unbewegliche Denkmäler, i.d.R. Baudenkmäler, zu denen auch Industrie- und Gartendenkmäler sowie im weitesten Sinn auch Bodendenkmäler gehören. Statuen, Gedenksteine und Co. werden oft ebenfalls als Denkmal bezeichnet, sind aber nicht immer tatsächlich auch ein Kulturdenkmal.

 

Baudenkmäler sind zu schützen

Die Baukultur stellt einen wesentlichen Teil des Charakters und der Bedeutung einer Zivilistation dar. Als weltgeschichtlich bedeutsame Zivilisationen kennt man z.B. die Maya, die Ägypter, die Chinesen, die Griechen und die Römer. Wir wissen davon vor allem durch die hinterlassen Bauwerke, z.B. die großen Pyramiden von Gizeh in Ägypten oder die Saalbug der Römer im Taunus. Aber auch die weniger prominenten Bauwerke sagen etwas über unser Volk aus. Wie wir für unser Wohnen, Arbeiten und gemeinschaftliches Leben Gebäude errichten, erzählt viel über unser Leben und unsere Gesellschaft. Zur menschlichen Natur gehört dabei, sich stetig weiter zu entwickeln, so auch das Bauen. Dafür brauchen wir ein Bewusstsein für unsere Vergangenheit und ihre Werte. Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist deshalb wichtig, weil sich der vergessliche Mensch somit Generationen übergreifend die Erinnerung bewahren kann. Dieser Erinnerungsbedarf stellt das sogenannte öffentliche Interesse unserer Gesellschaft dar, ein Kulturdenkmal besonders zu schützen. Historisch basierend auf der ersten Schutzbestimmung für „Vaterländische Altertümer“ aus dem Jahr 1818 im Großherzogtum Hessen entstand 1902 das erste deutsche Denkmalschutzgesetz. Nach dem zweiten Weltkrieg und der Aufstellung der Charta von Venedig im Jahr 1964 wurde 1974 das Hessische Denkmalschutzgesetzt (HDSchG) beschlossen. Demnach gibt es den sogenannten Ensembleschutz und den Schutz von Einzelkulturdenkmalen. Die Kriterien können dabei unterschiedlich sein, weshalb ein Gebäude als Baudenkmal in der sogenannten Denkmaltopographie der Landesämter für Denkmalpflege geführt wird. Schutzwürdig können Gebäude aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen sein, oft auch in Komibination. Es kommt also immer auf die individuellen Eigenschaften an.

 

Denkmaltopographie

Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie wissen, wenn Ihr Gebäude als Baudenkmal klassifiziert ist und somit unter Denkmalschutz steht. Damit tragen Sie die Verantwortung zur denkmalgerechten Erhaltung im öffentlichen Interesse. Dafür erhalten Sie u.U. auch steuerliche Vorteile, Erleichterungen bei Förderprogrammen usw. In jedem Fall können Sie stolz auf Ihren Besitz sein, der ein bedeutender Teil unserer Baugeschichte ist. Eine frei zugängliche Einsicht in die hessische Denkmaltopographie erhalten Sie online – wenn auch noch unvollständig – im DenkXweb beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

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