Für das Erdgeschoss und das Obergeschoss einer bisher in traditioneller Wohngemeinschaft genutzten großzügigen Villa soll die Abgeschossenheit der beiden vorhandenen Wohneinheiten bescheinigt werden, um die Eigentumsverhältnisse eindeutiger zu regeln. Für die Darstellung mittels Planwerken ist eine zeichnerische Bestandsaufnahme anhand alter Bauunterlagen und nach Aufmaß erforderlich. Nähres beim Projekt Abgeschossenheitsbescheinigung Villa.

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