Nach Abbruch eines späteren Anbaus sollte das histroische Wohnhaus in der Grundstücksecke (zweiseitig Brandwände) um einen neuen Wohnhausanbau ergänzt werden, um ausreichend Platz für den Auftraggeber zu schafften. Wesentliche Kriterien für die Planung waren natürlich das geforderte Raumprogramm aber auch die Einfügung in die denkmalgeschützte Gesamtanlage. Nach einer zeichnerischen Bestandsaufnahme und einer Vorentwurfsplanung lag die Kostenschätzung bei 530.000 Euro. Das war der Bauherrschaft zu viel. Die Architektenleistungen wurden nicht bezahlt und daher wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Näheres beim Projekt Wohnhausanbau (Vorentwurf).

Nach Aussage des Verwaltungsgerichts Gießen hätte der Bauherrschaft schon vor der Bestandsaufnahme mitgeteilt werden müssen, wieviel das Projekt kosten würde. Aus meiner Sicht ist dies beim Bauen im Bestand völlig unmöglich. Ich kann Bauherren nur ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kosten vorab nicht zu nennen sind. Mündlich ist das offenbar nicht ausreichend. Wenn es um ähnliche Fälle geht, erwarte ich seit diesem Projekt bei der Frage nach dem verfügbaren Budget eine hohe Flexibilität. Der Hinweis auf die Unwägbarkeit erfolgt jeweils im schriftlichen Angebot.

Daniel Weide

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