Nach Abbruch eines späteren Anbaus sollte das histroische Wohnhaus in der Grundstücksecke (zweiseitig Brandwände) um einen neuen Wohnhausanbau ergänzt werden, um ausreichend Platz für den Auftraggeber zu schaffen. Wesentliche Kriterien für die Planung waren natürlich das geforderte Raumprogramm aber auch die Einfügung in die denkmalgeschützte Gesamtanlage. Nach einer zeichnerischen Bestandsaufnahme und einer Vorentwurfsplanung lag die Kostenschätzung bei 530.000 Euro. Das war der Bauherrschaft zu viel. Die Architektenleistungen wurden nicht bezahlt und daher wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Näheres beim Projekt Wohnhausanbau (Vorentwurf).

Nach Aussage des Verwaltungsgerichts Gießen hätte der Bauherrschaft schon vor der Bestandsaufnahme mitgeteilt werden müssen, wieviel das Projekt kosten würde. Aus meiner Sicht ist dies beim Bauen im Bestand aber völlig unmöglich. Ich kann Bauherren nur ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kosten vorab nicht zu beziffern sind. Mündlich ist das offenbar nicht ausreichend. Daher ist beim Bauen im Bestand eine vertragliche Vereinbarung zur Unwägbarkeit der Kosten bis zur ersten Kostenschätzung unumgänglich. Bezüglich des Budgets müssen Bauherrschaften grundsätzlich relativ flexibel sein, wenn es um ein Bestandsobjekt geht.

Zurück