Diese großzügige Villa mit einem zentralen Treppenhaus auf der Nordseite bietet mit dem späteren Anbau auf der Ostseite sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss genügend Wohnfläche für zwei Wohneinheiten. Mit einer Abgeschossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen die beiden Geschosse als separate Wohnheiten unterschiedlichen Eigentümern zugeordnet werden. Alle übrigen Flächen einschließlich der Außenbereiche bleiben ohne Zuordnung und damit im Gemeinschaftseigentum.
Für die Definition der Eigentumszuodrnung mittels Plänen sind bei älterem Gebäudebestand anhand von alten Planwerken und teilweise nach Aufmaß zunächst aktuelle Pläne zu erstellen. Eine solche Bestandsaufnahme ist je nach Umfang und Qualität der vorhandenen Bauunterlagen und je nach Komplexität des Baukörpers natürlich mehr oder weniger aufwändig. Es kann sich jedoch lohnen, hier etwas genauer und dafür länger zu arbeiten, da eine gute Bestandsaufnahme auch für weitere Projekte wie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll ist.